Die Anforderung an die Höhe des Arbeitsentgelts muss innerhalb desselben Kalenderjahres als durchschnittliches Monatsentgelt erfüllt sein. Das Monatsentgelt muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Es ist möglich, ein geringeres Arbeitsentgelt oder kein Entgelt beispielsweise während eines Urlaubszeitraums zu vereinbaren, wenn das Arbeitsentgelt in den übrigen Monaten so hoch ist, dass das durchschnittliche monatliche Entgelt innerhalb des Kalenderjahres die Mindestanforderung an das Arbeitsentgelt erfüllt.

Die Anforderung an die Höhe des Arbeitsentgelts ist gemäß Vertrag zu erfüllen. Ist das Arbeitsentgelt zu niedrig, kann der Arbeitgeber das durchschnittliche Monatsentgelt nicht über die Mindestgrenze heben, indem er beispielsweise am Ende des Jahres einen Bonus auszahlt.