Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
So beantragen Sie eine Steuerkarte und, falls notwendig, eine Steuer-Personennummer
Haben Sie das Formular 04.063 bereits eingereicht und wurden von uns zur Einsendung weiterer Unterlagen aufgefordert? Dann können Sie die Unterlagen mit diesem Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden.
Sie können uns auch mitteilen, wenn sich Angaben, die Sie zu einem früheren Zeitpunkt im Formular 04.063 gemacht haben, geändert haben - z.B.:
- Ihr(e) Ehepartner(in), Lebensparter(in) oder Kind(er) ziehen nach Dänemark
- Sie verlassen Dänemark
- Sie haben keine Meldeadresse mehr in Ihrem Heimatland
- Sie heiraten oder werden geschieden
- Sie ändern Ihren Namen oder Ihre Adresse
- Sie verlängern Ihren Arbeitsvertrag oder Sie hören auf, zu arbeiten
- Sie erhalten eine neue Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie unser digitales Formular 04.063 aus besonderen Gründen nicht verwenden können, können Sie das Formular und andere relevante Unterlagen über dieses Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden.
Formular Nr. 04.063 (Antrag auf Ausstellung einer dänischen Steuerkarte und Steuer-Personennummer, PDF-Version))
Weitere Informationen:
Mehr darüber, was zu tun ist, wenn Sie nach Dänemark ziehen
Besuchen Sie die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.