Einsenden (z.B. Formular)
Selbsteingabesystem für Unternehmen (TastSelv)
Andere Fragen bei Unternehmenstätigkeit
Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
So beantragen Sie eine Steuerkarte und, falls notwendig, eine Steuer-Personennummer
Haben Sie das Formular 04.063 bereits eingereicht und wurden von uns zur Einsendung weiterer Unterlagen aufgefordert? Dann können Sie die Unterlagen mit diesem Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden.
Sie können uns auch mitteilen, wenn sich Angaben, die Sie zu einem früheren Zeitpunkt im Formular 04.063 gemacht haben, geändert haben - z.B.:
- Ihr(e) Ehepartner(in), Lebensparter(in) oder Kind(er) ziehen nach Dänemark
- Sie verlassen Dänemark
- Sie haben keine Meldeadresse mehr in Ihrem Heimatland
- Sie heiraten oder werden geschieden
- Sie ändern Ihren Namen oder Ihre Adresse
- Sie verlängern Ihren Arbeitsvertrag oder Sie hören auf, zu arbeiten
- Sie erhalten eine neue Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie unser digitales Formular 04.063 aus besonderen Gründen nicht verwenden können, können Sie das Formular und andere relevante Unterlagen über dieses Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden.
Formular Nr. 04.063 (Antrag auf Ausstellung einer dänischen Steuerkarte und Steuer-Personennummer, PDF-Version))
Weitere Informationen:
Mehr darüber, was zu tun ist, wenn Sie nach Dänemark ziehen
Besuchen Sie die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.
Unbefristeter Aufenthalt in Dänemark
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
Weitere Informationen:
Wenn Sie nach Dänemark ziehen
Leitfaden: Arbeiten in Dänemark
Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw.
Vor Kurzem nach Dänemark gezogen
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
Weitere Informationen:
Wenn Sie nach Dänemark ziehen
Leitfaden: Arbeiten in Dänemark
Besuchen Sie auch die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw.
Sie verlassen Dänemark
Bitte benachrichtigen Sie uns, sollten Sie Dänemark dauerhaft verlassen.
Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr letztes Jahr in Dänemark abgeben; wir kontaktieren Sie im darauffolgenden Frühjahr per Post oder Mail.
Weitere Informationen:
Wenn Sie Dänemark verlassen
Lifeindenmark.dk
Seit vielen Jahren in Dänemark wohnhaft
Erhalt einer dänischen Steuererklärung (oplysningsskema), während Sie im Ausland leben
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Dänemark dauerhaft verlassen.
Wenn Sie für das betreffende Jahr Einkommen aus Dänemark bezogen haben oder Eigentum hatten, müssen Sie entweder per Post oder online eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgeben.
Wenn Sie sich bei Umzug nicht bei uns oder bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro (Borgerservice) abmelden, gelten Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als steuerpflichtig.
Wenn Sie meinen, dass Sie für das betreffende Jahr nicht steuerpflichtig sind, dann senden Sie keine Steuererklärung, sondern setzen sich mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen:
Wenn Sie Dänemark verlassen
Eigentümer einer dänischen Immobilie
Wenn das Steueramt Sie um die Einreichung von Dokumenten gebeten hat, können Sie diese hier senden.
Bitte beachten:
Wenn Sie nicht vom Steueramt kontaktiert wurden, sondern selber eine Steuer-Personennummer und eine vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienerwerb beantragen möchten, müssen Sie stattdessen das Formular 04.063 AP_DE ausfüllen und einreichen.