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Zollabgaben

Wenn Sie Fragen zu Zöllen haben:

- bei Reisen innerhalb der EU

- bei Reisen außerhalb der EU

 

Weitere Informationen:

Zollabgaben bei Reisen innerhalb der EU

Zollabgaben bei Reisen außerhalb der EU

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Hier können Sie andere Formulare oder Dokumente einsenden.

Laden Sie die Anlage(n) unten auf dieser Seite hoch.

Umsatzsteuer

Einfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Einfuhr von Fahrzeugen

Mit ausländischen Fahrzeugen in Dänemark fahren

Weitere Informationen:

Mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark fahren

Antrag auf Erlaubnis zum privaten Gebrauch eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark (Formular 21.059)

Andere Zahlungen/Schulden

Steuernachzahlung

Steuern aus dem Ausland nachzahlen

Ausfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Ausfuhr von Fahrzeugen

Antrag auf Rückerstattung der Zulassungssteuer (englisch - Formular 21.044)

Unternehmensregistrierung

Mehr erfahren: Gründung eines Unternehmens

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Weitere Informationen:

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Selbsteingabesystem für Unternehmen (TastSelv)

Andere Fragen zur Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen: 

Zulassungssteuer

Steuerfragen

Andere Fragen bei Unternehmenstätigkeit

Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

So beantragen Sie eine Steuerkarte und, falls notwendig, eine Steuer-Personennummer

Haben Sie das Formular 04.063 bereits eingereicht und wurden von uns zur Einsendung weiterer Unterlagen aufgefordert? Dann können Sie die Unterlagen mit diesem Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden. 

Sie können uns auch mitteilen, wenn sich Angaben, die Sie zu einem früheren Zeitpunkt im Formular 04.063 gemacht haben, geändert haben - z.B.:

  • Ihr(e) Ehepartner(in), Lebensparter(in) oder Kind(er) ziehen nach Dänemark
  • Sie verlassen Dänemark
  • Sie haben keine Meldeadresse mehr in Ihrem Heimatland
  • Sie heiraten oder werden geschieden
  • Sie ändern Ihren Namen oder Ihre Adresse
  • Sie verlängern Ihren Arbeitsvertrag oder Sie hören auf, zu arbeiten
  • Sie erhalten eine neue Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie unser digitales Formular 04.063 aus besonderen Gründen nicht verwenden können, können Sie das Formular und andere relevante Unterlagen über dieses Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden. 

Formular Nr. 04.063 (Antrag auf Ausstellung einer dänischen Steuerkarte und Steuer-Personennummer, PDF-Version))

Weitere Informationen:

Mehr darüber, was zu tun ist, wenn Sie nach Dänemark ziehen

Besuchen Sie die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.

Unbefristeter Aufenthalt in Dänemark

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nach Dänemark ziehen

Leitfaden: Arbeiten in Dänemark

Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw. 

Vor Kurzem nach Dänemark gezogen

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nach Dänemark ziehen

Leitfaden: Arbeiten in Dänemark

Besuchen Sie auch die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw. 

Sie verlassen Dänemark

Bitte benachrichtigen Sie uns, sollten Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr letztes Jahr in Dänemark abgeben; wir kontaktieren Sie im darauffolgenden Frühjahr per Post oder Mail. 

Weitere Informationen:

Wenn Sie Dänemark verlassen

Lifeindenmark.dk

Seit vielen Jahren in Dänemark wohnhaft

Erhalt einer dänischen Steuererklärung (oplysningsskema), während Sie im Ausland leben

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Wenn Sie für das betreffende Jahr Einkommen aus Dänemark bezogen haben oder Eigentum hatten, müssen Sie entweder per Post oder online eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgeben. 

Wenn Sie sich bei Umzug nicht bei uns oder bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro (Borgerservice) abmelden, gelten Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als steuerpflichtig. 

Wenn Sie meinen, dass Sie für das betreffende Jahr nicht steuerpflichtig sind, dann senden Sie keine Steuererklärung, sondern setzen sich mit uns in Verbindung. 

Weitere Informationen:

Wenn Sie Dänemark verlassen

Steuererleichterung für ausländische Studenten (Anträge etc.)

Studenten aus bestimmten Ländern (Liste auf englisch verfügbar) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Steuererleichterungen.

Antrag auf Steuererleichterungen für Studenten aus bestimmten Ländern (Formular 04.062, nur auf dänisch/englisch verfügbar)

Mehr erfahren: In Dänemark studieren

Eigentümer einer dänischen Immobilie

Wenn das Steueramt Sie um die Einreichung von Dokumenten gebeten hat, können Sie diese hier senden.

Bitte beachten: 
Wenn Sie nicht vom Steueramt kontaktiert wurden, sondern selber eine Steuer-Personennummer und eine vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienerwerb beantragen möchten, müssen Sie stattdessen das Formular 04.063 AP_DE ausfüllen und einreichen.

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