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Zollabgaben

Wenn Sie Fragen zu Zöllen haben:

- bei Reisen innerhalb der EU

- bei Reisen außerhalb der EU

 

Weitere Informationen:

Zollabgaben bei Reisen innerhalb der EU

Zollabgaben bei Reisen außerhalb der EU

Einsenden (z.B. Formular)

Hier können Sie andere Formulare oder Dokumente einsenden.

Laden Sie die Anlage(n) unten auf dieser Seite hoch.

Umsatzsteuer

Einfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Einfuhr von Fahrzeugen

Mit ausländischen Fahrzeugen in Dänemark fahren

Weitere Informationen:

Mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark fahren

Antrag auf Erlaubnis zum privaten Gebrauch eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark (Formular 21.059)

Andere Zahlungen/Schulden

Steuernachzahlung

Steuern aus dem Ausland nachzahlen

Ausfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Ausfuhr von Fahrzeugen

Antrag auf Rückerstattung der Zulassungssteuer (englisch - Formular 21.044)

Unternehmensregistrierung

Mehr erfahren: Gründung eines Unternehmens

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Weitere Informationen:

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Selbsteingabesystem für Unternehmen (TastSelv)

Andere Fragen zur Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen: 

Zulassungssteuer

Steuerfragen

Versand von Nummernschildern

Hier können Sie uns schreiben, wenn Sie ein Kennzeichenschild zugestellt haben möchten:

- Wenn Sie eine Mitteilung darüber erhalten haben, dass wir Ihr Kennzeichenschild zurück erhalten haben, z.B. ein 3. Kennzeichenschild
Für historische Nummernschilder und Wunschkennzeichen müssen Sie angeben, welchen Kennzeichenanbieter Sie beim Anmelden Ihres Fahrzeugs nutzen möchten, da die Kennzeichen an den jeweiligen Anbieter gesendet werden.

Umtausch eines Ersatzkennzeichens

Für den Umtausch eines Ersatznummernschilds müssen Sie sich an einen Kennzeichenanbieter wenden, der das Kennzeichen bei uns bestellt. Wir liefern anschließend das Ersatznummernschild an den Anbieter.

Kurzzeitkennzeichen bestellen

Hier können Sie uns schreiben, wenn Sie kein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde (Motorregistret) bestellen können.

Sie können Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug bestellen, das nicht angemeldet ist, z.B. wenn Sie die RAK-Codes der Zulassungsbescheinigung verlegt haben oder wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen. 
Sie müssen das Kurzzeitkennzeichen bezahlen, bevor Sie die Bestellung durchführen können, da Sie die Zahlungsbestätigung beifügen müssen. Zahlen Sie über: (indsæt konto oplysninger).
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 7 Tage gültig und kostet 100 DKK pro Tag.

Senden Sie die folgenden Angaben:
- Zahlungsbestätigung
- Fahrgestellnummer und evt. altes Kennzeichen 
- Fahrzeugmarke und -modell
- Zweck der Fahrt
- Datum der Fahrt (Start- und Enddatum in diesem Format: z.B. 06-06-2025 - 08-06-2025)
- Geben Sie an, ob Sie das Kurzeitkennzeichen bei einer Kfz-Prüfstelle abholen möchten, die Kurzzeitkennzeichen anbietet, oder ob das Kurzzeitkennzeichen mit der Post gesendet werden soll. Der Lieferungszeitraum beträgt 3-4 Werktage.

Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person bestellen, benötigen Sie eine Vollmacht.
Folgende Informationen müssen aus der Vollmacht hervorgehen: Für wen die Vollmacht gilt, Zweck und Datum der Fahrt.  Die Vollmacht muss unterschrieben sein und es muss ein Ausweisdokument mit Bild vorliegen, z.B. Pass oder Führerschein der Person, die mit dem Fahrzeug fahren soll.

Andere Fragen bei Unternehmenstätigkeit

Herausgabe des RAK-Codes der Zulassungsbescheinigung

Hier können Sie uns schreiben, wenn die Polizei Ihre Kennzeichen eingezogen hat, oder wenn Ihre Kennzeichen gestohlen wurden (der Vorgang muss bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein) und Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben. Sie können die Herausgabe der RAK-Codes nur unter den genannten Bedingungen beantragen und nur wenn das Fahrzeug auf denselben Eigentümer zugelassen werden soll.

Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

So beantragen Sie eine Steuerkarte und, falls notwendig, eine Steuer-Personennummer

Haben Sie das Formular 04.063 bereits eingereicht und wurden von uns zur Einsendung weiterer Unterlagen aufgefordert? Dann können Sie die Unterlagen mit diesem Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden. 

Sie können uns auch mitteilen, wenn sich Angaben, die Sie zu einem früheren Zeitpunkt im Formular 04.063 gemacht haben, geändert haben - z.B.:

  • Ihr(e) Ehepartner(in), Lebensparter(in) oder Kind(er) ziehen nach Dänemark
  • Sie verlassen Dänemark
  • Sie haben keine Meldeadresse mehr in Ihrem Heimatland
  • Sie heiraten oder werden geschieden
  • Sie ändern Ihren Namen oder Ihre Adresse
  • Sie verlängern Ihren Arbeitsvertrag oder Sie hören auf, zu arbeiten
  • Sie erhalten eine neue Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie unser digitales Formular 04.063 aus besonderen Gründen nicht verwenden können, können Sie das Formular und andere relevante Unterlagen über dieses Kontaktformular unter 'Dokumente anhängen' einsenden. 

Formular Nr. 04.063 (Antrag auf Ausstellung einer dänischen Steuerkarte und Steuer-Personennummer, PDF-Version))

Weitere Informationen:

Mehr darüber, was zu tun ist, wenn Sie nach Dänemark ziehen

Besuchen Sie die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.

Unbefristeter Aufenthalt in Dänemark

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nach Dänemark ziehen

Leitfaden: Arbeiten in Dänemark

Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw. 

Vor Kurzem nach Dänemark gezogen

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nach Dänemark ziehen

Leitfaden: Arbeiten in Dänemark

Besuchen Sie auch die Seite lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Ihre Aufenthaltsgenehmigung usw. 

Sie verlassen Dänemark

Bitte benachrichtigen Sie uns, sollten Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr letztes Jahr in Dänemark abgeben; wir kontaktieren Sie im darauffolgenden Frühjahr per Post oder Mail. 

Weitere Informationen:

Wenn Sie Dänemark verlassen

Lifeindenmark.dk

Seit vielen Jahren in Dänemark wohnhaft

Erhalt einer dänischen Steuererklärung (oplysningsskema), während Sie im Ausland leben

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Wenn Sie für das betreffende Jahr Einkommen aus Dänemark bezogen haben oder Eigentum hatten, müssen Sie entweder per Post oder online eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgeben. 

Wenn Sie sich bei Umzug nicht bei uns oder bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro (Borgerservice) abmelden, gelten Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als steuerpflichtig. 

Wenn Sie meinen, dass Sie für das betreffende Jahr nicht steuerpflichtig sind, dann senden Sie keine Steuererklärung, sondern setzen sich mit uns in Verbindung. 

Weitere Informationen:

Wenn Sie Dänemark verlassen

Steuererleichterung für ausländische Studenten (Anträge etc.)

Studenten aus bestimmten Ländern (Liste auf englisch verfügbar) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Steuererleichterungen.

Antrag auf Steuererleichterungen für Studenten aus bestimmten Ländern (Formular 04.062, nur auf dänisch/englisch verfügbar)

Mehr erfahren: In Dänemark studieren

Eigentümer einer dänischen Immobilie

Wenn das Steueramt Sie um die Einreichung von Dokumenten gebeten hat, können Sie diese hier senden.

Bitte beachten: 
Wenn Sie nicht vom Steueramt kontaktiert wurden, sondern selber eine Steuer-Personennummer und eine vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienerwerb beantragen möchten, müssen Sie stattdessen das Formular 04.063 AP_DE ausfüllen und einreichen.

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