Der Begriff „Forschungsarbeit“ ist von der OECD definiert und wird herangezogen für die Beurteilung, ob eine Person als Forscher die Bedingungen für die Besteuerung nach der Sonderregelung erfüllt. Die Arbeit muss unter die Richtlinien der OECD für Grundlagenforschung und angewandte Forschung fallen. Entwicklungsarbeit berechtigt nicht zur Nutzung der Steuer-Sonderregelung.

Es wird nicht zwischen Forschungsarbeit in öffentlichen Forschungseinrichtungen und entsprechender Arbeit in privaten Unternehmen unterschieden. Forschungsarbeiten, die in der Pharmaindustrie oder der IT-Branche stattfinden, können ebenfalls von den Regeln umfasst sein.