Einkommen, das nach der Steuer-Sonderregelung besteuert wird, ist wie anderes Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit auf Ihrem Steuerbescheid vorgedruckt.

Sie müssen daher der Finanzbehörde gegenüber nur Einkommen angeben bzw. berichtigen, das auf Ihrem Steuerbescheid fehlt oder nicht korrekt vorgedruckt ist.

Mehr darüber erfahren Sie im Abschnitt Wenn Sie als Mitarbeiter anderes Einkommen haben.