Wenn Sie als Mitarbeiter anderes Einkommen haben, beispielsweise eine kostenlose Wohnung, die von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie auf dieses Einkommen normale Einkommensteuer zahlen. Dies gilt auch für Aufsichtsratshonorare und Entschädigungen für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots.