Besteuerungsgrundlage ist das gesamte A-Einkommen ohne jegliche Form von Freibeträgen bzw. steuerlichen Abzügen.

Mehr über die begrenzten Möglichkeiten, in Verbindung mit anderem Einkommen Arbeitnehmerfreibeträge und Verlustvorträge geltend zu machen, erfahren Sie im Abschnitt Freibeträge wegen Aufwendungen bei anderem Einkommen.

Unter der Sonderregelung können Freibeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Verpflegung und Unterkunft, doppelte Haushaltsführung, Einzahlungen in privat abgeschlossene Altersversorgungsregelungen, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge und sonstige Arbeitnehmeraufwendungen nicht geltend gemacht werden. Auch der persönliche Freibetrag kann bei Einkommen, das nach der Sonderregelung besteuert wird, nicht genutzt werden.