Die Steuer-Sonderregelung findet Anwendung auf das gesamte Arbeitsentgelt, entweder als Geldbetrag oder in Form eines frei zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs und Telefons, einschließlich Datenkommunikationsverbindung, sowie vom Arbeitgeber bezahlte ärztliche Behandlungen und Ähnliches. Der Mitarbeiter kann nicht gleichzeitig von demselben Arbeitgeber ein nach den gewöhnlichen Steuerregeln besteuertes Arbeitsentgelt empfangen, sei es in Form von Geldleistungen oder als frei zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug bzw. Telefon.