Wird der Mitarbeiter erst für die Regelung angemeldet, nachdem der Arbeitgeber einmal oder mehrmals die gewöhnliche Lohnsteuer (A-Steuer) einbehalten hat, können der Mitarbeiter und der Arbeitgeber entweder eine Regulierung der Steuereinzahlungen für das laufende Jahr vereinbaren, oder es wird nach den üblichen Bestimmungen ermittelt, ob eine Steuernachzahlung zu leisten ist oder eine Erstattung zu viel bezahlter Steuer ansteht. Sämtliche Bedingungen müssen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses erfüllt sein.

Falls man die Steuer-Sonderregelung für abgeschlossene Einkommensjahre nutzen möchte, kann der Mitarbeiter bei der Finanzbehörde eine Wiederaufnahme der Steuerfestsetzung beantragen.

Die Abwahl der Regelung kann nur mit Wirkung für das gesamte Einkommensjahr erfolgen, es sei denn, der Anfangszeitpunkt für die Nutzung der Regelung tritt im Laufe des Einkommensjahres ein.

Falls man die Regelung abgewählt hat, sie aber später wieder nutzen möchte, müssen sämtliche Bedingungen erneut erfüllt sein. Dies gilt auch für die Bedingung, innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht in Dänemark steuerpflichtig gewesen zu sein.