Der Arbeitgeber muss das Formular 01.012A (Forscher) oder das Formular 01.012B (hoch bezahlte Mitarbeiter) ausgefüllt an das Steueramt übermitteln. Das Formular mit Anhang kann elektronisch an die Adresse 48e-postkasse@sktst.dk gesendet werden.

Der Arbeitgeber muss eine Kopie des Arbeitsvertrags und - gegebenenfalls - einen Nachweis für eine obligatorische Sozialversicherung im Ausland, einen Beleg für die Anerkennung der Qualifikationen als Forscher und sonstige erforderliche Nachweise beifügen. Für anerkannte Forscher muss der Arbeitsvertrag nicht mitgesandt werden.

Das Steueramt beurteilt anschließend, ob Arbeitgeber und Mitarbeiter die Bedingungen für die besondere Steuerregelung erfüllen. Es wird keine gesonderte Steuerkarte ausgestellt, aber der Arbeitgeber erhält ein Schreiben vom Steueramt, aus dem hervorgeht, dass die Anmeldung für die Regelung registriert wurde und wie die Steuer im Zuge der Regelung zu zahlen ist.

Falls das Arbeitsverhältnis verlängert oder vor Ablauf des Arbeitsvertrags aufgelöst wird, hat der Arbeitgeber dies dem Steueramt zu melden.