In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Bedingungen Sie als Arbeitgeber erfüllen müssen, damit Ihr Mitarbeiter die besondere Steuerregelung nutzen kann.

Als Arbeitgeber müssen Sie zu einer der folgenden Gruppen zählen:

a. Personen oder Nachlässe, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
b. Personen oder Nachlässe, die beschränkt steuerpflichtig auf gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Unternehmen mit fester Betriebsstätte in Dänemark sind.
c. Gesellschaften, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
d. Ausländische Gesellschaften, die beschränkt steuerpflichtig auf gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Unternehmen mit fester Betriebsstätte in Dänemark sind.
e. Einrichtungen wie z. B. staatliche oder kommunale Einrichtungen.
f. Stiftungen, Verbände u.a.m.

In den unter Punkt b und d genannten Situationen gilt die Voraussetzung, dass der Mitarbeiter der festen Betriebsstätte zugehört und sein Arbeitsentgelt eine Betriebsausgabe für die feste Betriebsstätte darstellt.