Diese Anleitung beschreibt die Steuer-Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter, die im Ausland rekrutiert und in einem dänischen Unternehmen oder einer dänischen Forschungseinrichtung eingestellt werden. Die Regelung gilt für alle Branchen und für sowohl dänische als auch ausländische Staatsangehörige.

Forscher sind Personen, die Forschungsarbeiten an einer Universität oder in einem privaten Unternehmen durchführen und über eine forschungsbasierte Ausbildung verfügen, die mindestens dem Doktorgrad (Ph.D.-Niveau) entspricht. Hoch bezahlte Mitarbeiter sind Mitarbeiter, die ein hohes Gehalt beziehen und daher 2021 die Anforderung an ein Mindestgehalt in Höhe von 69.600 DKK + Beitrag zur ATP (Zusatzrente des Arbeitsmarkts) erfüllen. Für hoch bezahlte Mitarbeiter gibt es keine Ausbildungsanforderungen.

Aus der Anleitung erfahren Sie, welche Bedingungen das Unternehmen und der Mitarbeiter erfüllen müssen, um die Sonderregelung mit Pauschalversteuerung nutzen zu können.

Ungeachtet dessen, ob Sie Mitarbeiter oder Arbeitgeber sind, empfiehlt es sich, die gesamte Anleitung zu lesen.

Mehr über die Steuer-Sonderregelung erfahren Sie in unserem rechtlichen Handbuch, Abschnitt C.F.6 (in dänischer Sprache).